Vorgerichtliches Inkasso
- Einziehung überfälliger Forderungen, bei denen bereits Schuldnerverzug eingetreten ist
- Prüfung der Forderungen auf Rechtssicherheit
- Erstellung eines Schuldnerprofils
- mehrstufiges Mahnverfahren (schriftliches Inkasso, Telefoninkasso, ggf. persönlicher Schuldnerbesuch)
- Abschluss von Stundungs- und Ratenzahlungsvereinbarungen sowie Schuldanerkenntnissen und Durchführung der damit verbundenen Überwachungsverfahren
- bei Betrug des Schuldners erfolgt die Erstattung von Strafanzeigen
Gerichtliches Inkasso
- Durchführung des gerichtlichen Mahnverfahrens
Nachgerichtliches Inkasso
- Einziehung ausgeklagter bzw. titulierter Forderungen
- gezielte und strategische Vollstreckungsmaßnahmen
- Überwachung der Vermögensverhältnisse des Schuldners durch permanenten Wechsel zwischen aktiver Bearbeitung und beobachtender Überwachung
- Konrolle der Verjährung des beizutreibenden Anspruchs
Auf Grund unserer Erfolgsabhängigkeit sind wir bestrebt die Forderungen zeitnah bei den Schuldnern einzuziehen.